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Fragen und Antworten zum Wirtschaftsring Reinstädter Landmarkt

Auf einen Blick: Antworten zu den 11 am meisten gestellten Fragen:

Die Einführung der Regionalwährungsgutscheine LANDMARK und die damit einhergehenden Änderungen der AGB macht sich eine Neuerstellung der "Fragen und Antworten" erforderlich.

  1. Was ist beim Wirtschaftsring anders als z.B. in der Nachbarschaftshilfe?
  2. Was für eine Organisation ist der Wirtschaftsring Reinstädter Landmarkt?
  3. Wie hoch ist der Jahresbeitrag für einen Teilnehmer am Wirtschaftsring?
  4. Wie verhält sich die Komplementärwährung zur Landeswährung (EURO)?
  5. Wie genau müssen Angebot und Nachfrage auf den Listen der Teilnehmer beschrieben werden?
  6. In welchem Umfang soll ich Angebot und Nachfrage in das System des Wirtschaftsrings einstellen?
  7. Sind die Höhe der Summe je Geschäftsvorgang und die Höhe des Kontostandes im SOLL oder HABEN auf den Konten der Mitglieder begrenzt?
  8. Wie hoch ist die Gebühr je Geschäftsvorgang?
  9. Wer haftet für erbrachte Leistungen oder Güter?
  10. Worauf gründet sich das Vertrauen, das ich dem Geschäftspartner entgegenbringe?
  11. Wie wird der Umsatz steuerlich behandelt?

1.Was ist beim Wirtschaftsring anders als z.B. in der Nachbarschaftshilfe?

Der Ausgleich im Waren- und Leistungstauschgeschäft wird nicht zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschaffen, sondern im System (z.B. A erhält von B eine Leistung, B leistet gegenüber C usw.). Das Waren- und Leistungsangebot ist ungleich höher. Die Verbindlichkeiten sind klarer.

2.Was für eine Organisation ist der Wirtschaftsring Reinstädter Landmarkt?

Der Wirtschaftsring wurde von der Interessengemeinschaft (IG) Reinstädter Landmarkt ins Leben gerufen und wird durch deren Vorstand organisiert und verwaltet. Der Wirtschaftsring ist ein Projekt der IG Reinstädter Landmarkt. Mitglieder des Wirtschaftsrings müssen nicht Mitglieder der IG „Reinstädter Landmarkt“ sein.

3.Wie hoch ist der Jahresbeitrag für einen Teilnehmer am Wirtschaftsring?

Die Jahresgebühr beträgt 20 EURO.

4.Wie verhält sich die Komplementärwährung zur Landeswährung (EURO)?

Die Komplementärwährung heißt LANDMARK.
1 LANDMARK entspricht dem Wert von 1 EURO

5.Wie genau müssen Angebot und Nachfrage auf den Listen der Teilnehmer beschrieben werden?

Es ist in der Anfangsphase nicht immer einfach, einen genauen Geldwert für das eigene Angebot oder die Nachfrage festzulegen. Der Einfachheit halber sollen in solchen Fällen die geschätzte Anzahl der Stunden (z.B. 15 Stunden Brennholz aufbereiten) oder der Umfang einer Arbeit (z.B. 20 qm2 Mauer verfugen) beschrieben werden. Der genaue Preis ist zwischen den Geschäftspartnern auszuhandeln.

6.In welchem Umfang soll ich Angebot und Nachfrage in das System des Wirtschaftsrings einstellen?

Der Wirtschaftsring bietet erweiterte Möglichkeiten, um in einen wirtschaftlichen Austausch zu treten. Er kann die nationale Währung nicht ersetzen. Deshalb sollte auch nur ein Teil des Gesamtjahresumsatzes in den Wirtschaftsring gegeben werden. Wir halten z.Z. eine Größenordnung von ca. 20 % des Gesamtjahresumsatzes für angemessen. Eine weitere Orientierung bietet das Nullsummenergebnis. Der jeweilige Anbieter bemisst die Höhe seines Angebotes an der Höhe seines geschätzten Waren- und Leistungseinkaufes über ein Jahr.

7.Sind die Höhe der Summe je Geschäftsvorgang und die Höhe des Kontostandes im SOLL oder HABEN auf den Konten der Mitglieder begrenzt?

In der Anlaufphase, die bis zum 31.08.2005 geht, ist der Umfang für e i n Geschäft auf 500 LANDMARK begrenzt.
Die Höhe der Kontostände je Mitglied im SOLL und HABEN darf in der Regel 1.000 LANDMARK nicht übersteigen.

8.Wie hoch ist die Gebühr je Geschäftsvorgang?

Die Gebühr je Geschäftsvorgang beträgt 1% der Buchungssumme. Sie kommt der Buchungsstelle selbst zugute. Dazu werden die Konten der Auftraggeber und Auftragnehmer zu je 0,5% belastet.

9.Wer haftet für erbrachte Leistungen oder Güter?

Die Geschäftspartner sind selbst verantwortlich und handeln nach dem BGB. Streitfälle sollten an den Vorstand herangetragen werden. Er hat vor allem die Aufgabe, den Wirtschaftsring vor Schaden zu bewahren.

10.Worauf gründet sich das Vertrauen, das ich dem Geschäftspartner entgegenbringe?

Gegenseitiges Vertrauen ist ein Wesenselement für einen funktionierenden Wirtschaftsring. Das Vertrauen in der Startphase gründet sich auf folgende Faktoren:
Die zum Teil schon Jahre währenden Bekanntschaften oder Freundschaften im Rahmen der IG Reinstädter Landmarkt.
Den hohen Bekanntheitsgrad der IG Reinstädter Landmarkt, der für Qualität und öffentliche Aufmerksamkeit zugleich sorgt. Wer Vertrauen missbraucht, muss mit erheblichem Ansehensverlust rechnen.
Die Umsatzbewegungen auf den Konten sind allen Mitgliedern und nur diesen, zugänglich. Damit ist ein hohes Maß an gegenseitiger Kontrolle gewährleistet.
Die schon 7 Jahre währende sehr erfolgreiche Arbeit des Vorstands der IG Reinstädter Landmarkt, die unter anderem auch für einen hohen Standard an Integrität bürgt.

11. Wie wird der Umsatz steuerlich behandelt?

Die Einnahmen und Ausgaben werden in EURO 1:1 zur LANDMARK angegeben. Jedes Mitglied ist und bleibt für seine Steuererklärung selbst verantwortlich.



Wirtschaftsring Reinstädter Landmarkt Röttelmisch Nr. 23, 07768 Gumperda, Tel: 036422-22498